Gegen den Beschuldigten wird ein Verfahren wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Am 2. Februar 2012 um 10:20 Uhr ist die Hafteröffnungseinvernahme allein durch einen Untersuchungsbeauftragten durchgeführt worden. Der Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft ist von diesem Untersuchungsbeamten und einem Staatsanwalt unterzeichnet worden. Erwägungen B