Bei einer Durchsicht der Einvernahmen entsteht das Bild, dass sich der Beschuldigte unrecht behandelt fühlt. Zusammen mit dem Umstand, dass die Zeugin ihn als ruhig beschreibt und bei ihm zu Hause eine geladene, wenn nicht sogar durchgeladene Waffe hat sichergestellt werden können, ergibt sich das Bild, dass der Beschuldigte sich unter Kontrolle hat und nicht nur impulsiv handelt. Schliesslich hat er nicht nur anlässlich des Telefonats möglicherweise eine Todesdrohung ausgesprochen, sondern auch anlässlich seiner Anhaltung wiederholt, dass er Menschen verletzen wird. Aus dem Schreiben von C.__