(Gewalthandlungen sind an das Eintreten spezifischer Wünsche und Bedingungen gekoppelt). Bei der Beurteilung der Höhe der Ausführungsgefahr müssen die inhaltlichen Merkmale einer Drohung im Kontext zur Persönlichkeit des Drohenden und den situativen Begleitumständen betrachtet werden (F. URBANIOK/A. ROSSEGGER/O. STEINFELD/J. ENDRESS, in Fortschr Neurol Psychiat 2006, 74 S. 337 ff.). 3. (…)