Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 11. Dezember 2012 Anordnung Untersuchungshaft Ausführungsgefahr Definition Ausführungsgefahr: Als Merkmale können gelten: Spezifische Angaben des Drohenden zur Identität des möglichen Opfers, zum Motiv, zu den einzusetzenden Mitteln, zum Ausführungszeitpunkt und zum genauen Vorgehen im Falle einer Tatausführung; eine persönliche oder intime Beziehung zum potentiellen Opfer; Suizidalität beim Drohenden sowie Vorliegen einer narzisstischen, paranoiden oder dissozialen Persönlichkeitsstruktur. Erwägungen: