Aus dem Vorabgutachten vom dd.mm.yyyy geht hervor, dass beim Beschuldigten keine Hinweise für eine schwere psychische Störung gemäss den Kriterien des ICD-10 vorliegen würden. Allerdings würden sich erste Anhaltspunkte für das Vorliegen akzenutierter narzisstischer Persönlichkeitszüge ergeben. Anlässlich der Untersuchung vom dd.mm.yyyy hätten sich in Bestätigung des Notfallberichts des Ambulatoriums Bruderholz vom dd.mm.yyyy keine Hinweise auf das Vorliegen einer akuten Suizidalität ergeben. Aufgrund der gesamten Umstände sei deshalb die Ausführungsgefahr als erhöht einzustufen.