Das (…) habe er ihr auf ihren Wunsch hin gegeben. Die Waffe habe er geholt, um zu demonstrieren, wie verletzt er sei und dass er das Gefühl habe, dass sie ihn in den Tod treiben wolle, d.h. dass er einen Suizid begehen solle. Er habe sich die Waffe deshalb selber an den Kopf gehalten (Einvernahme vom dd.mm.yyyy). Auch aus den Schreiben des Beschuldigten vom dd.mm.yyyy und dd.mm.yyyy geht hervor, dass der Beschuldigte der Ansicht ist, dass es ihm nicht gut gegangen sei und dass seine Frau, anstatt ihn zu helfen, ihn zum Selbstmord habe treiben wollen. 2.3