In der Einvernahme vom dd.mm.yyyy hat das Opfer ausgeführt, dass der Beschuldigte ihr, nachdem er am Abend zuvor ein Foto von ihr mit einem Mann gesehen und sie bedroht habe, eine Waffe an den Kopf gehalten habe und gedroht habe, dass sie sterben werde. In der Nacht zuvor habe er sie vergewaltigt und am Morgen 3 Mal mit einer (…) gestochen. Als sie in Deutschland gelebt hätten, habe er sie geschlagen, einmal so, dass sie einen Schädelbruch erlitten habe. Nach ihrem Umzug in die Schweiz habe er sie weiter geschlagen und vor ca. 8-9 Monaten einmal mit dem Messer bedroht, als sie ihm mitgeteilt habe, dass sie sich scheiden lassen wolle.