Gegen den Beschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, Drohung, Nötigung und Vergewaltigung geführt. Aufgrund des dringenden Tatverdachts sowie wegen Kollusionsgefahr ordnete das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft an. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat der Beschuldigte ein Haftentlassungsgesuch gestellt. Erwägungen (…) 2. 2.1