Die in den nächsten 10 Tagen durchzuführenden Untersuchungshandlungen werden mehr Klarheit bringen. Der Staatsanwaltschaft obliegt es, nach Ablauf dieser Zeit und im Rahmen eines allfälligen Haftverlängerungsantrages aufzuzeigen, dass im konkreten Fall eine freiheitsentziehende Sanktion - bei einer allfälligen Verurteilung - nicht nur theoretisch möglich, sondern aufgrund des weiter zu untersuchenden Tatverschuldens und der Praxis der Staatsanwaltschaft sowie der Gerichte effektiv wahrscheinlich ist bzw. effektiv droht (so auch: MARC FORSTER, in: Marcel Alexander Niggli / Marianne Heer /