Unbestritten ist, dass zumindest eine weitere Person in den genannten Einbruchdiebstahl involviert ist. Die Auswertung der beschlagnahmten Mobiltelefone wurde bereits eingeleitet und stellt einen konkreten Ermittlungsansatz zum Auffinden mutmasslich Mitbeteiligter dar. Bei einer Haftentlassung des Beschuldigten wäre ernsthaft zu befürchten, dass er sich mit den mutmasslichen Mittätern in Verbindung setzt, sie warnt oder sich mit ihnen abspricht und so die Wahrheitsfindung bezüglich des genannten Einbruchdiebstahls beeinträchtigt.