Am 15. Oktober 2011 ist er wegen dieser Delikte festgenommen worden. Bezüglich der Verhältnismässigkeit der Untersuchungshaft hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft vom 17. Oktober 2011 ausgeführt, dass der Beschuldigte auch bei einem bloss einmaligen Einbruchdiebstahl mit einer Strafe im Bereich von 90 bis 180 Tagessätzen Geldstrafe oder 3 bis 6 Monaten Freiheitsstrafe zu rechnen hat. Dabei habe er mindestens mit einer Geldstrafe, möglicherweise mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen, falls ihm mehrere Einbruchdiebstähle nachgewiesen werden können.