Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 18. Oktober 2011 Anordnung Untersuchungshaft Verhältnismässigkeit Solange eine Geldstrafe im Raume steht beziehungsweise ernsthaft von der Staatsanwaltschaft erwogen wird (in casu für Einbruchdiebstahl in eine Liegenschaft, begangen durch Personen ohne festen Wohnsitz in der Schweiz), ist es unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit nicht zulässig, strafprozessuale Haft zur Sicherung der zu erwartenden Sanktion (Geldstrafe) anzuordnen. Sachverhalt