Diese Randdaten beziehen sich auf Informationen, welche etwa das Bestehen eines Fernmeldeanschlusses oder einer Verbindung zwischen zwei oder mehreren Personen, Telefonanschlüssen, die Person der Teilnehmer, den Standort eines Mobiltelefons, die bezahlten Gebühren etc. betreffen. Dabei handelt es sich um Daten, welche nicht den eigentlichen Telefonverkehr betreffen (NIKLAUS SCHMID, Praxiskommentar, Art. 273 N 2). Auch unter Art.