A.I.10 ff.; Erläuternder Bericht zur Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), S. 44). Beim Einsatz eines IMSI-Catchers "kommunizieren" ausschliesslich technische Geräte miteinander. Es fehlt an einem menschlich veranlassten Informationsaustausch, der sich auf Kommunikationsinhalte bezieht. Das Aussenden der Daten erfolgt unabhängig von einem konkreten Kommunikationsvorgang oder dem Aufbau einer Kommunikationsverbindung. Es handelt sich dabei um Daten in Zusammenhang mit der Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons. Sie ermöglichen keinen Rückschluss auf die Kommunikationsbeziehungen und -inhalte (2 BvR 1345/03, Erw.