Die Staatsanwaltschaft führt ein Verfahren gegen A.____ wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Staatsanwaltschaft ordnete in dieser Untersuchung am 23. September 2011 die technische Überwachung von A.____ an, um das nicht öffentlich gesprochene Wort abzuhören oder aufzuzeichnen (akustische Überwachung), den Standort von Personen und Sachen festzustellen (Standortidentifikation) und insbesondere die vom Beschuldigten verwendeten jedoch nicht auf ihn registrierten Telefonrufnummern und Mobiltelefongeräte mittels eines IMSI-Catchers zu identifizieren. Gleichentags hat sie dem Zwangsmassnahmengericht die Genehmigung dieser Überwachung beantragt.