Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 28. September 2011 Geheime Überwachung Einsatz eines IMSI-Catchers zur Geräte- und Rufnummeridentifikation Der Einsatz eines IMSI-Catchers zur Identifikation von IMSI- und IMEI-Nummern ist zulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 273 StPO erfüllt sind. Sachverhalt