Gegen A.____ wird durch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Er befindet sich seit dem 26. März 2011 in Untersuchungshaft. Mit Schreiben vom 15. April 2011 hat die Staatsanwaltschaft die Haftverlängerung beantragt, da zu befürchten sei, dass A.____ ihm nun namentlich bekannten Darlehensgeber sowie allenfalls weitere zurzeit unbekannte am Betäubungsmittelhandel Mitbeteiligte, kontaktiere und sich mit ihnen abspreche. A.____ hat in seiner Stellungnahme ausgeführt, dass die inhaftierten Täter des Raubüberfalls vom 20. Januar 2011 und B.____ einvernommen worden seien.