Die Staatsanwaltschaft führt gegen A. seit dem 15. März 2011 eine Untersuchung wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 2 BetmG). Die Staatsanwaltschaft ordnete in dieser Untersuchung am 20. Oktober 2011 die technische Überwachung des auf B. eingelösten Fahrzeugs BL x, benutzt durch den Beschuldigten, vom 20. Oktober 2011 bis zum 28. Oktober 2011 an [, nachdem diese Überwachung letztmals bis zum 17. Oktober 2011 genehmigt worden war]. Mit Eingabe vom 20. Oktober 2011 hat sie dem Zwangsmassnahmengericht die Genehmigung dieser Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten (Einsatz eines GPS zur Standortermittlung) beantragt. Erwägungen 2.4