Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 21. Oktober 2011 (350 11 494) Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 21. Oktober 2011 Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten Neuanordnung nach verpasster Frist für einen Verlängerungsantrag Ist die Frist zur Einreichung eines Verlängerungsantrags unbenutzt abgelaufen, so ist eine Neuanordnung der Überwachung möglich. Sachverhalt Die Staatsanwaltschaft führt gegen A. seit dem 15. März 2011 eine Untersuchung wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art.