(Mit Urteil vom 18. Juli 2007 hiess das Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft eine gegen den Entscheid des Steuergerichts vom 22. September 2006 erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde gut.) 06-141 Unternutzungsabzug Sachverhalt: 1. Die Rekurrenten deklarierten in ihrer Steuererklärung 2004 einen Eigenmietwert von Fr. 12'900.--, in welchem ein Unternutzungsabzug geltend gemacht wurde. Die Steuerverwaltung setzte indessen in der definitiven Veranlagungsverfügung 2004 vom 25. Januar 2006 den Mietwert der Liegenschaft (…) auf Fr. 17'200.-- fest. 2. Die dagegen erhobene Einsprache vom 13. Februar 2006 wies die Steuerverwaltung mit Einsprache-Entscheid vom 31. Mai 2006 ab.