Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 10. November 2006 (141/2006) Ein Unternutzungsabzug kann nur dann berücksichtigt werden, wenn der Eigenmietwert effektiv der Besteuerung unterliegt. Dies ist dann der Fall, wenn der Eigenmietwert die Hypothekarzinsen und Kosten für den Liegenschaftsunterhalt übersteigt. Wo der um die zugerechneten Abzüge gekürzte Nettoeigenmietwert negativ ist oder nur einen sehr geringen Betrag ausmacht, kann ein Unternutzungsabzug nicht mehr gewährt werden. (Mit Urteil vom 18. Juli 2007 hiess das Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft eine gegen den Entscheid des Steuergerichts vom 22. September 2006 erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde gut.