{"Signatur": "BL_SG_001", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2006-11-10", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_SG_001_141-2006_2006-11-10.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=d21fc878-5553-4ee9-a345-9cbd392f33c3&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245051054", "Checksum": "b12f0f804fcf3bec50a9b9f5395fec6c"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_SG_001_141-2006_2006-11-10.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=ad534b5f-431d-4da8-884e-43866eeb9feb", "Checksum": "d061d1c3b481fa06e4717818b88c373a"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["141/2006"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Steuergericht 10.11.2006 141/2006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Steuergericht 10.11.2006 141/2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Steuergericht 10.11.2006 141/2006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Steuergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Steuergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Steuergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ein Unternutzungsabzug kann nur dann berücksichtigt werden, wenn der Eigenmietwert effektiv der Besteuerung unterliegt. Dies ist dann der Fall, wenn der Eigenmietwert die Hypothekarzinsen und Kosten für den Liegenschaftsunterhalt übersteigt. Wo der um die zugerechneten Abzüge gekürzte Nettoeigenmietwert negativ ist oder nur einen sehr geringen Betrag ausmacht, kann ein Unternutzungsabzug nicht mehr gewährt werden. \r (Mit Urteil vom 18."}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:29:00", "Checksum": "6eabcde526b42cd3443021b1213f15bf", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Steuergericht 10.11.2006 141/2006\nRegeste:\nEin Unternutzungsabzug kann nur dann berücksichtigt werden, wenn der Eigenmietwert effektiv der Besteuerung unterliegt. Dies ist dann der Fall, wenn der Eigenmietwert die Hypothekarzinsen und Kosten für den Liegenschaftsunterhalt übersteigt. Wo der um die zugerechneten Abzüge gekürzte Nettoeigenmietwert negativ ist oder nur einen sehr geringen Betrag ausmacht, kann ein Unternutzungsabzug nicht mehr gewährt werden. \r (Mit Urteil vom 18.\n\n\nGeht man von diesem Zweck aus, so lässt die Bestimmung des § 27 ter Abs. 7 StG Spielraum für die Regierungsratsverordnung vom 22. Oktober 1974 zum Steuer- und Finanzgesetz zu. Die älteren Personen, deren Renteneinkommen sich nicht erhöht, können bei einem positiven Eigenmietwert in den Genuss des Unternutzungsabzuges kommen. Diejenigen Personen, die unter die Härten, die sich aus der Besteuerung des Eigenmietwertes für nicht mehr genutzten Wohnraum ergeben, fallen, wird durch die RRV-StG Rechnung getragen. Die Bestimmung des § 1 bis Abs. 4 der Regierungsratsverordnung vom 22. Oktober 1974 zum Steuer- und Finanzgesetz entspricht klar dem Zweck des Unternutzungsabzuges und ist somit nicht willkürlich.\nDemzufolge erweist sich der Rekurs als unbegründet und ist somit abzuweisen.\n7. (…)\nEntscheid Nr. 141/2006 vom 10.11.2006"}