Nach konstanter Praxis des Bundesgerichtes ändert die Belastung von Mitarbeiteraktien mit einer Verfügungssperre oder mit einem Rückkaufsrecht nichts daran, dass der Arbeitnehmer mit dem Eigentumserwerb an den Titeln einen realen Vermögenszugang erfährt. Allerdings gehen sowohl das Bundesgericht als auch die Lehre davon aus, dass die auf den Aktien lastende Verfügungsbeschränkung den Verkehrswert beeinträchtigt, weshalb dieser Beeinträchtigung bei der Einkommensbesteuerung mittels einer sogenannte Diskontierung pro Jahr der Sperre Rechnung zu tragen ist (vgl. ASA 48, 136 ff., E. 5; KS Nr. 12 vom 8. November 1973, KS Nr. 5 vom 17. Mai 1990 sowie KS Nr. 5 vom 30. April 1997).