6. Ebenfalls unter dem Aspekt der Einkommensbemessung ist zu prüfen, ob angesichts der auf den Mitarbeiteraktien lastenden Verfügungssperre ein Diskont zu gewähren ist. a) Nach konstanter Praxis des Bundesgerichtes ändert die Belastung von Mitarbeiteraktien mit einer Verfügungssperre oder mit einem Rückkaufsrecht nichts daran, dass der Arbeitnehmer mit dem Eigentumserwerb an den Titeln einen realen Vermögenszugang erfährt.