Verwaltungsrechts, 3. Auflage, Zürich 1998, Rz 595). Es kann somit festgehalten werden, dass in casu die Besteuerung der fraglichen Aktien im Moment der Freigabe rechtmässig war. 5. Zu prüfen ist weiter die Bemessung des Einkommens aus der Überlassung von Aktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Vorzugspreis. Der Beschwerdeführer beantragt, nur die Differenz zwischen effektivem Einstandswert und diskontiertem Verkehrswert der Mitarbeiteraktien im Ausgabezeitpunkt zu besteuern.