Im Kanton Basel-Landschaft ist die Umsetzung des Teilsatzverfahrens mit der Einführung der neuen Regelung in § 34 StG per 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Gestützt auf die neue Norm in § 34 Abs. 5 StG werden Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen und Partizipationsscheinen zum halben Satz des gesamten Einkommens besteuert, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens 10 % des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft darstellen.