Drittens ist mit Blick auf die Unternehmenssteuerreform II auf Bundesebene (Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen vom 23. März 2007) die Einführung der Teilbesteuerung (Teilsatzverfahren) der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens zu beachten. Ziel ist eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei natürlichen Personen. Die Entlastung erfolgt sowohl auf der Ebene des Privat- wie auch des Geschäftsvermögens. Im Kanton Basel-Landschaft ist die Umsetzung des Teilsatzverfahrens mit der Einführung der neuen Regelung in § 34 StG per 1. Januar 2008 in Kraft getreten.