Somit kämen sogar beide Ehegatten in den Genuss des Pauschalabzuges, obwohl beide Ehegatten faktisch dennoch eine beherrschende Stellung in der Gesellschaft inne hätten. Die Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse würde regelmässig aufgrund der möglichen internen meist nur schwer nachweisbaren Absprachen grössere Schwierigkeiten bereiten. Drittens ist mit Blick auf die Unternehmenssteuerreform II auf Bundesebene (Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen vom 23. März 2007) die Einführung der Teilbesteuerung (Teilsatzverfahren) der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens zu beachten.