Gemäss Wegleitung ist der Verkehrswert nicht kotierter Wertpapiere anhand der Ertrags- und Substanzwerte der entsprechenden Unternehmen zu ermitteln (vgl. Zigerlig/Jud in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht I/1, 2. Auflage, Basel 2002, Art. 14 StHG N 15 ff.). b) Gemäss Randziffer 71 f. des Kreisschreibens 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz vom 21. August 2006 (Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer) wird dem beschränkten Einfluss des Inhabers einer Minderheitsbeteiligung auf die Geschäftsleitung und auf die Beschlüsse der Generalversammlung sowie der eingeschränkten Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen pauschal Rechnung getragen.