Liegt kein regelmässiger Handel vor, so erweist sich eine gesamtschweizerisch einheitliche Bewertung als besonders wichtig, da die Steuerbehörden keine Einsicht in die finanziellen Verhältnisse ausserkantonaler Gesellschaften nehmen können. Zur Förderung einer gesamtschweizerisch einheitlichen Ermittlung der Werte haben sich die Kantone über einheitliche Grundsätze verständigt, die in der "Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer", herausgegeben von der Konferenz staatlicher Steuerbeamter und der EStV, wiedergegeben sind. Gemäss