Nach der Gemeinschaftsbesteuerung erfolgt eine gemeinsame Besteuerung des Einkommens von Ehegatten dann, wenn sie in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben. Die Faktorenaddition findet ihre Rechtfertigung darin, dass die Ehe nicht nur eine sittliche und rechtliche, sondern auch - und dies ist für das Steuerrecht, das wirtschaftliche Vorgänge zu beurteilen hat, in erster Linie wichtig - eine wirtschaftliche Einheit darstellt. Für die Bemessung der Leistungsfähigkeit der wirtschaftlichen Einheit Ehe bzw. Familie ist deshalb die Gesamtheit der Einkünfte dieser Einheit heranzuziehen.