Gemäss § 8 Abs. 1 StG werden Einkommen und Vermögen der Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, ohne Rücksicht auf den Güterstand zusammengerechnet. c) Die Familien- und Ehegattenbesteuerung beruht auf der sog. Faktorenaddition oder Gemeinschaftsbesteuerung. Nach der Gemeinschaftsbesteuerung erfolgt eine gemeinsame Besteuerung des Einkommens von Ehegatten dann, wenn sie in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben.