Sobald der Inhaber einer Minderheitsbeteiligung über einen beherrschenden Einfluss verfüge, werde der Pauschalabzug nicht gewährt. Ehegatten könnten das gesamte Aktienpaket gemeinsam verwalten und der eine Ehegatte könne gegenüber dem anderen einen weitergehenden Einfluss nehmen als ein einzelner Minderheitsaktionär. Wenn beide Ehegatten zusammen über eine Mehrheitsbeteiligung an einer Gesellschaft verfügten rechtfertige es sich, sämtliche Aktien ohne Pauschalabzug zu besteuern. Die wirtschaftliche Einheit der Ehegatten erstrecke sich damit nicht nur auf die Besteuerung des gemeinsamen Vermögens, sondern auch auf deren Verwaltung.