Mit Einsprache-Entscheid vom 11. Juli 2008 hiess die Steuerverwaltung die Einsprache teilweise gut. Zur Begründung führte sie aus, mit Anzeige vom 5. Mai 2008 sei der Aktiensteuerwert der B. AG von Fr. 26'490.-- auf Fr. 22'150.-- je Aktie gestützt auf die vorgenommene Neubewertung reduziert worden. Diese Korrektur sei in der Ersetzt-Rechnung vom 29. Mai umgesetzt worden, welche den Pflichtigen zwischenzeitlich vorliegen dürfte. Für die insgesamt 118 Aktien beider Ehegatten würde sich demnach ein steuerbares Vermögen von Fr. 2'613'700.-- anstelle der veranlagten Fr. 3'125'820.-- ergeben.