In der Bewertung der Steuerverwaltung per Ende 2006 vom 5. Mai 2008 sei dies berücksichtigt worden. Zwischenzeitlich hat die Steuerverwaltung den Pflichtigen eine neue Veranlagungsverfügung mit Datum vom 29. Mai 2008 zugestellt, welche diese vom 24. April 2008 ersetzt. Mit Schreiben vom 4. Juli 2008 teilte die Steuerverwaltung den Pflichtigen mit, dass es sich dabei um ein Missverständnis handle, weshalb die Einsprache nun möglichst rasch an die dafür zuständige Stelle weiter geleitet werde. 3. Mit Einsprache-Entscheid vom 11. Juli 2008 hiess die Steuerverwaltung die Einsprache teilweise gut.