Die Pflichtigen seien als Aktionäre völlig autonom und würden ihre Entscheidungen (wie bei Abstimmungen) unabhängig voneinander treffen. Die Steuerverwaltung könne die Pflichtigen deshalb als einen Steuerzahler betrachten, bewerten sollte sie die jeweiligen Beteiligungen jedoch separat. Die B. AG habe ihr Aktienkapital 2007 aus freien Reserven von Fr. 125'000.-- auf Fr. 150'000.-- erhöht. Die Beteiligungsverhältnisse hätten geändert, weil der Pflichtige einerseits auf einen Teil seiner Bezugsrechte verzichtet und andererseits Aktien an Angehörige verschenkt habe. In der Bewertung der Steuerverwaltung per Ende 2006 vom 5. Mai 2008 sei dies berücksichtigt worden.