KS Nr. 12 vom 8. November 1973, KS Nr. 5 vom 17. Mai 1990 sowie KS Nr. 5 vom 30. April 1997). b) Entgegen dieser langjährigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung hat die basellandschaftliche Steuerverwaltung Mitarbeiteraktien, die gesperrt waren, nicht diskontiert. Erst aufgrund des Bundesgerichtsentscheides vom 6. November 1995 (publ. in: ASA 65, 733 ff.) hat sie zum Diskontierungssystem, das von der Eidgenössischen Steuerverwaltung bereits im Jahre 1973 eingeführt worden ist, gewechselt. Gemäss KM Nr. 276 vom 15. März 1996 gelangt diese Methode allerdings nur für die nach dem 1. Januar 1996 zugeteilten gebundenen Mitarbeiteraktien zur Anwendung.