Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 24. November 2000 (138/2000) Gebundene Mitarbeiteraktien mit einer zeitlich beschränkter Sperrfrist, die im Zeitpunkt der Zuteilung nicht besteuert wurden, sind im Zeitpunkt der Freigabe in der Höhe der Differenz zwischen dem Verkehrswert (Börsenkurs) im Zeitpunkt der Zuteilung abzüglich des Erwerbspreises zu besteuern. 00-138 Mitarbeiteraktien: Zeitpunkt und Bemessung der Besteuerung Aus dem Sachverhalt: 1. X. erhielt von seiner Arbeitgeberin, der Y. AG, einen Teil des Einkommens in Form eines Bonus. Seit anfangs der neunziger Jahre konnte er diesen Bonus nur noch in Aktien beziehen.