Basel-Landschaft kann es sich bei den wiederkehrenden Leistungen, die in Kapitalform ausgerichtet werden, sowohl um künftige als auch um vergangene handeln. Beispiele für wiederkehrende Leistungen sind Einmalentschädigungen für ein Baurecht, Renten-, Alimenten- und Lohnnachzahlungen sowie Abgangsentschädigungen des Arbeitgebers mit Vorsorgecharakter (Irene Findeisen, in: Peter B. Nefzger/Madeleine Simonek/Thomas P. Wenk, Kommentar zum Steuergesetz des Kantons Basel-Landschaft, Liestal 2003, § 35 N. 1). Die letztgenannten liegen nach der Kurzmitteilung der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft Nr. 153 vom 22. November 1989 Ziff.