Entsprechend gehört der Prämienaufwand zur privaten Lebenshaltung. Als geschäftlich gelten jedoch Lebensversicherungen, wenn der Inhaber einer Einzelfirma eine Todesfallrisikoversicherung zur Sicherung von Geschäftskrediten abschliesst und verpfändet oder zediert, eine Personengesellschaft sich als Versicherungsnehmerin und unwiderruflich Begünstigte gegen das finanzielle Risiko des Ausscheidens eines Teilhabers infolge Todes absichert, eine Aktiengesellschaft eine Versicherung auf das Leben des Hauptaktionärs abschliesst, ein Unternehmen als Versicherungsnehmer und unwiderruflich Begünstigtes eine Versicherung auf das Leben einer Schlüsselperson - Kaderpersonal, Mitarbeiter mit speziellem