Gemäss den erwähnten Vereinbarungen sollten die Jahresprämien als Geschäftsaufwand in den Gesellschaften verbucht werden; die Hälfte sei steuerlich aufgerechnet worden. Die Aufrechnungen seien in den Gesellschaften erfolgt. Die Auszahlung der Versicherungssummen sei in den Gesellschaften voll als Ertrag zu verbuchen gewesen. Anschliessend sei die gesamte Versicherungssumme, zulasten Geschäftsaufwand, als Kapitalabfindung an den Rekurrenten auszubezahlen gewesen. Diese Vereinbarung scheine im Hinblick auf eine Regelung der Altersvorsorge nicht sehr sinnvoll und entbehre teilweise der Logik.