Mit definitiver Veranlagungsverfügung Staatssteuer 2003, Nr. S 03/11, vom 26. Oktober 2004 wurden die Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 514'555.-- und einem satzbestimmenden Einkommen von Fr. 494'555.-- eingeschätzt. 2. Die dagegen erhobene Einsprache vom 12. November 2004 hiess die Steuerverwaltung mit Einsprache-Entscheid vom 24. Mai 2006 teilweise gut, erhöhte das steuerbare Einkommen auf Fr. 631'155.-- und reduzierte das satzbestimmende Einkommen auf Fr. 159'928.--.