Erfolgt die Auszahlung der Kapitalleistung nicht aufgrund eines Versicherungsvertrages und erhält der Pflichtige die Kapitalzahlung nicht von einer Einrichtung, die Art. 1 BVV 3 entspricht, stellt diese keine Kapitalleistung aus einer Lebensversicherung dar, auch wenn diese aus geschäftlichen Lebensversicherungen finanziert worden sind. Eine Besteuerung der Kapitalleistung nach § 35 StG ist jedoch u.a. dann möglich, wenn keine oder nur geringe Pensionskassenleistungen bestehen. 06-135 Kapitalleistung: Besteuerung nach § 35 StG Sachverhalt: 1. Mit definitiver Veranlagungsverfügung