(Management) sowohl in praktischer als auch in theoretischer Sicht durch den MBA Abschluss beabsichtigte. Zwar mag es zutreffen, dass der Beschwerdeführer, wie er geltend macht, bereits vor dem MBA Lehrgang Mitarbeiter geführt hat, die im Besitz einer höheren Ausbildung gewesen sind. Dies ist indessen nicht entscheidend; wesentlich ist vielmehr, dass mit dem vom Beschwerdeführer absolvierten Ausbildungsgang der Aufstieg in eine höhere Berufsstellung ermöglicht wird.