Als nicht abzugsfähige Ausbildungskosten gelten etwa die Aufwendungen für den Besuch eines MBA-Lehrgangs durch einen Betriebsökonom (Entscheid des Steuergerichts [StGE] vom 2. Juli 2004) oder durch einen Bachelor of Administration (vgl. BGE 2A.277/2003 vom 18. Dezember 2003) oder durch einen promovierten Chemiker (Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Basel-Landschaft vom 26. November 2003 in: Basellandschaftliche und Baselstädtische Steuerpraxis [BStPra.], Bd. XVII, S. 110 ff [Staatssteuer]). 3. Der Steuerpflichtige bringt vor, dass die Ausbildung zum Executive MBA eine stetige Weiterbildung und ein "a jour Halten" der Berufsstellung und Fachwissens sei.