Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 26. November 2004 (135/2004) Die Aufwendungen für den Executive MBA durch einen Steuerpflichtigen mit HWV-Abschluss und dem Titel eidg. dipl. Finanzanalyst und Vermögensverwalter stellen Ausbildungskosten dar und können nicht von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden. 04-135 Weiterbildung/Ausbildung: Executive MBA Aus den Erwägungen: 2. a) Gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. d DBG können bei unselbständiger Erwerbstätigkeit als Berufskosten unter anderem die mit dem Beruf zusammenhängenden Weiterbildungskosten abgezogen werden. Als solche gelten nach Art.