Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 26. November 2004 (134/2004) Die Aufwendungen für den Executive MBA durch einen Steuerpflichtigen mit HWV-Abschluss und dem Titel eidg. dipl. Finanzanalyst und Vermögensverwalter stellen Ausbildungskosten dar und können nicht von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden. 04-134 Weiterbildung/Ausbildung: Executive MBA Aus den Erwägungen: