c) Mit dem Schuldzinsenabzug soll der durch die für eine Kapitalschuld zu erbringenden Finanzierungsaufwendungen entstehenden Einschränkung in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer steuerpflichtigen Person Rechnung getragen werden (vgl. Ernst Höhn/Robert Waldburger, Steuerrecht, Bd. I, 9. Aufl., Bern 2001, N. 126 ff. zu § 14). Genauso solche Kosten aus einer Verschuldung, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vermindern, stellt eine Vorfälligkeitsentschädigung, welche eine steuerpflichtigen Person, die einen Festhypothekarvertrag vorzeitig kündigt, zu zahlen hat.