Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 26. November 2004 (04/132) Die im beurteilten Fall geltend gemachte Vorfälligkeitsentschädigung, die aufgrund einer vorzeitigen Kündigung einer Hypothek geschuldet ist, kann von den steuerbaren Einkünften in Abzug gebracht werden. 04-132 Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer zogen in ihrer Steuererklärung 2003 Fr. 44'541.-- als Hypothekarzinsen ab.