Dazu gehören vor allem die eigentlichen Haushaltungsausgaben, d.h. die Ausgaben für die Ernährung, die Wohnung, die Bekleidung des Steuerpflichtigen und seiner Familie, die Erholung und Bildung. Wenn auch die Befriedigung der elementaren Bedürfnisse (Essen, Wohnen, Kleidung) eine unerlässliche Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit ist, so handelt es sich bei den betreffenden Ausgaben dennoch nicht um Gewinnungskosten für das Erwerbseinkommen, weil diese Ausgaben nicht speziell nur zum Zwecke der Einkommenserzielung aufgewendet werden (Ernst Höhn/Robert Waldburger, Steuerrecht, Band I, 9. Auflage, Bern/Stuttgart/Wien 2001, N 113 zu § 14).